4. Oktober 2024

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Cas hebt Ausschluss von vier Box-Funktionären bei Wahlen auf

Der Internationale Sportgerichtshof hat die Nichtzulassung von vier Kandidaten bei der Präsidiumswahl im Box-Weltverband IBA aufgehoben.

Wie der Cas mitteilte, war der Ausschluss von Boris van der Vorst (Niederlande), Michael McAtee (USA), Steven Hartley (Neuseeland) und Per-Axel Sjöholm (Schweden) unverhältnismäßig. Daher habe der Einzelrichter der Beschwerde des Quartetts stattgegeben.

Eine Kommission des Boxing Independent Integrity Units hatte die Vier als nicht wählbar für die Gremien des Weltverbandes erachtet. Daher waren sie bei den Wahlen am 14. Mai dieses Jahres nicht zugelassen worden. Van der Vorst, McAtee, Hartley und Sjöholm war vorgeworfen worden, ihre Wahlkampagnen für den Vorstand zu früh gestartet zu haben. Der IBA-Disziplinarausschuss hatte das Quartett von den Vorwürfen freigesprochen.

Cas: «Ausschluss war unverhältnismäßig»

Der Cas befand nun, dass ein solcher geringfügiger Verstoß allenfalls mit einer Verwarnung hätte geahndet werden dürfen. Zudem habe der amtierende Präsident den gleichen Verstoß begangen und sei nicht sanktioniert worden.

Der Russe Umar Kremlew war auf dem Kongress in Istanbul per Akklamation als Präsident bestätigt worden, nachdem van der Vorst als einziger Gegenkandidat ausgeschlossen worden war. Das Internationale Olympische Komitee hatte die Umstände kritisiert. IOC-Präsident Thomas Bach hatte es als «keine gute Führung» bezeichnet.

Das IOC hatte die IBA 2019 suspendiert. Gründe waren Manipulationen von Kampfurteilen, undurchsichtige Finanzgebaren und zwielichtige Führungspersönlichkeiten. Kremlew wird vom russischen Energieriesen Gazprom unterstützt, von dem die klamme IBA finanziell stark abhängig ist. So lange das IOC nicht von Reformen in der IBA überzeugt ist, droht dem Boxsport das olympische Aus. Für die Sommerspiele 2028 wurde Boxen zunächst nicht ins Wettkampfprogramm aufgenommen.

Die IBA teilte mit, die Entscheidung des Cas zur Kenntnis genommen zu haben. Man werde eine Rechtsberatung zu den Auswirkungen einholen und geeignete Maßnahmen am 24. Juni prüfen, wenn der neu gewählte Vorstand in Lausanne zusammentrete. Ob es Neuwahlen geben wird, ist offen.

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